Das Lange Gewehr

Das Lange Gewehr ist derzeit nicht aktiv. Wir würden uns aber freuen, wenn junge Menschen diese Abteilung wieder mit Leben füllen würden.

Historie

Bereits im Jahre 1600 wurde mit einem Nachtrag zur Gründungsurkunde eine Sonderformation ins Leben gerufen. Das Lange Gewehr bestand zunächst aus 18 besonders vornehmen Mitgliedern der Gesellschaft, die ausgerüstet mit einer Hellebarde vor und hinter der Fahne marschierten.

Das Lange Gewehr hatte die besondere Ehre auf dem Schützenplatz die Fahnenwache zu stellen. Darüber hinaus stand es ihnen zu, die Wache beim Landesherrn oder auswärtigen Potentaten zu stellen.

Mitte des 18. Jahrhunderts bestand das Lange Gewehr aus zwei Röttern zu je 18 Mann. Den Mitgliedern des Langen Gewehrs stand die erste Laube (Rottbude) auf dem Festplatz zu.

Teilnehmer beim neuen Langen Gewehr

Das Lange Gewehr soll keine 5. Kompanie werden! Mitglieder des Langen Gewehrs sind reguläre Mitglieder der Kompanien.

Junge Männer, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und Mitglied einer Kompanie sind, können dem Langen Gewehr beitreten. Mitglieder die im Schützenfestfreien Jahr das 26. Lebensjahr vollendet haben oder im Schützenfestjahr das 26. Lebensjahr vollenden, scheiden am Schützenfestmontag automatisch aus dem Langen Gewehr aus.

Die Teilnahme am Langen Gewehr ist freiwillig; es besteht weiterhin die Möglichkeit auch direkt am „normalen“ Kompanieleben teilzunehmen.

Struktur

Das Lange Gewehr besteht parallel zu den Kompanien, dem Schießsport und der Jugendabteilung und ist direkt dem Geschäftsführenden Vorstand unterstellt.

Das Lange Gewehr soll sich weitestgehend selbst verwalten und organisieren. Die Dienstgrade im Langen Gewehr sind:

    • Fähnrich
    • Fahnenjunker
    • Schütze

Die Dienstgrade sind bewusst im Unterschied zu den Kompanie- und Bataillonsdienstgraden gewählt und sollen durch die Wahl von Offiziersanwärterdienstgraden den Nachwuchsgedanken unterstreichen.

Der Fähnrich ist dabei einem Leutnant zbV. und der Fahnenjunker einem Rottmeister gleichzustellen.

Fähnrich und Fahnenjunker werden zur erweiterten Bataillonsvorstandssitzungen eingeladen, Stimmrecht im Bataillonsvorstand haben sie aber, wie ihre Pendants, nicht.